Sonntag, 4. Februar 2007
Sie erwerben das Nutzungsrecht zur Beisetzung Ihrer Asche für 99 Jahre. Da die Ruhezeit 20 Jahre beträgt, kann eine Beisetzung innerhalb von 79 Jahren nach dem Erwerb des Nutzungsrechts erfolgen.
Jeder Baum, an dem ein Nutzungsrecht erworben werden kann, ist in einem Register erfasst, welches von uns als zuständige Friedhofsverwaltung geführt wird. Ein Duplikat des Registers wird beim Träger des Ruheparks Lehmkuhlen, der Gemeinde Lehmkuhlen, geführt. So wird sichergestellt, dass das Register auch bei unvorhersehbaren Ereignissen, wie beispielsweise einem Brand, nicht verloren gehen kann.
Da sich das Arboretum Lehmkuhlen, und damit auch das Gelände des Ruheparks Lehmkuhlen, in Privatbesitz befindet, es sich aber um einen kommunalen Friedhof handelt, wurde einerseits zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde Lehmkuhlen die Nutzung als Friedhof vertraglich festgeschrieben, und andererseits das Register mit den Nutzungsrechten im Grundbuch pauschal abgesichert.