Dienstag, 21. Juli 2009
Immer wieder wurde von Hinterbliebenen die Frage nach einer kürzeren Dauer hinsichtlich des Nutzungsrechts aufgeworfen, wobei verschiedene Gründe angeführt wurden.
Um die Interessen der Hinterbliebenen zu wahren, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lehmkuhlen auf ihrer Sitzung am 16. Juli 2009 eine Änderung der Gebührensatzung beschlossen und so eine kürzere Nutzungsdauer ermöglicht.
Mit Inkrafttreten der geänderten Gebührensatzung können bei Sterbefällen Grabstellen für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren erworben werden. Die Nutzungsdauer entspricht damit der Totenruhe. Eine Verlängerung ist entsprechend der Friedhofsatzung nicht vorgesehen.
Das günstigste Nutzungsrecht für eine Grabstelle kostet dann bei einem 20jährigem Nutzungsrecht einmalig 400 Euro. Hinzu kommt noch die Beisetzungsgebühr von derzeit 261,80 Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%.
Wie bisher kann das Nutzungsrecht auch für 99 Jahre erworben werden. Die Gebühren wurden nicht verändert. Im Gegensatz zu anderen Begräbniswäldern wird für die Berechnung des Nutzungsrechts nicht die Eröffnung des Friedhofs zugrunde gelegt, sondern der Tag der Antragstellung. So können in den meisten anderen Begräbniswäldern in 25 Jahren Nutzungsrechte für nur noch rund 70 Jahre erworben werden, im Ruhepark Lehmkuhlen jedoch weiterhin für jeweils 99 Jahre. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die fortwährende Nutzung wichtig, die von den meisten Begräbniswäldern ebenfalls nicht gewährt wird.
Die neue Gebührensatzung trat nach ihrer Veröffentlichung am 27. August 2009 in Kraft.